Kindeswohlgefährdung/ Kinderschutz §8a SGB VII

„Wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife bedarf das Kind besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt.“

                                                            

                                                            UN-Kinderrechtskonvention

 

 

 

Unserer Kita kommt im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII, § 8a) ein Schutzauftrag zu, den wir sehr ernst nehmen. Die Vorgehensweise ist gesetzlich geregelt und in einer Vereinbarung auf Kreisebene in einem Handlungsleitfaden strukturiert. Unseren pädagogischen Fachkräften sind die gesetzlichen Bestimmungen bekannt und sie achten auf deren Einhaltung.

 

 

Die oberste Priorität hat dabei das Wohl des Kindes!

 

 

Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Familien kennen unsere  Mitarbeitenden die Lebenssituationen der ihnen anvertrauten Kinder und beraten und unterstützen die Eltern.

Sie sprechen mögliche Problematiken an, die das Kindeswohl beeinträchtigen könnten und schlagen den Eltern geeignete Beratungsangebote vor, die beim Erkennen und Lösen von Problemen helfen können.

 

Ggf. werden weitere externe Beratungsangebote wie z. B. die Fachstelle Sucht und Suchtprävention/ Erziehungsberatungsstelle/ Psychologische Beratungsstelle, Stiftung Edith-Stein, St. Michael-Straße 18, 49661 Cloppenburg mit einer Außenstelle in Barßel  vorgeschlagen und einbezogen.

 

Bei allen Maßnahmen ist der Datenschutz gewährleistet.

 

 

 

Bei Gefahr im Verzug steht jedoch der Kinderschutz vor dem Datenschutz!

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