Das ABIT Verfahren gilt ab März 2022

 

Änderungen in Sachen Quarantäne und Testung

 

 

Liebe Eltern,

 

Es geht um ABIT (Anlassbezogenes intensiviertes Testen) im Kindergarten


Das Kultusministerium, das Sozialministerium und das Niedersächsische Landesgesundheitsamt haben ein gemeinsames Konzept erarbeitet, wie das anlassbezogene intensivierte Testen (ABIT) aus dem Schulbereich auf  Kindergartengruppen übertragen werden kann.

 

Das Konzept sieht vor, dass bei einem Infektionsgeschehen in der Kindergartengruppe im Standardfall keine Quarantäne mehr angeordnet wird.

Stattdessen wird in diesem Fall der Zugang zur Kindertagesbetreuung über eine tägliche Testung der Kinder über fünf Werktage mit Durchführung und schriftlicher Bestätigung eines negativen Testergebnisses durch die Eltern gewährleistet (ABIT).

Die für ABIT benötigten zusätzlichen Tests werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflegepersonen erhalten die hierfür beschafften Tests über die örtlichen Jugendämter.“

 

Das bedeutet, dass wir Ihnen über die drei kostenfreien Tests pro Woche für den Fall eines Infektionsgeschehens in der Gruppe entsprechend weitere Tests in den „Postkasten“ legen.

In der Zeit des anlasslosen Testungen (Keine Infektionen in der Gruppe) bleibt es bei den Testungen am Montag, Mittwoch und Freitag. 

 

 

Beschaffung von Lollitests

 

Das Kultusministerium schreibt an die Jugendämter „Die Erweiterung der landesseitigen Beschaffung auf kindgerechte Lollitests ist in Vorbereitung und kann aller Voraussicht nach zum 18.04.2022 (KW 16) erfolgen.

 

Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie gerne ins Büro.

 

Heike Pieper (Leitung)

 

 

 

 

Wann darf mein Kind in die Kindertagesstätte? Aktualisiert 10.03.22

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